Die Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China gab kürzlich bekannt, dass ab dem 1. Dezember 2021 für Waren, die in EU-Mitgliedsstaaten, Großbritannien, Kanada, die Türkei, die Ukraine und Liechtenstein exportiert werden, kein Ursprungszeugnis im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems mehr ausgestellt wird. Die Behörde bestätigte damit, dass die europäischen Länder China keine Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems mehr gewähren.
Der vollständige Name des Allgemeinen Präferenzsystems lautet Allgemeines Präferenzsystem. Es handelt sich um ein universelles, nichtdiskriminierendes und nicht auf Gegenseitigkeit beruhendes Zollpräferenzsystem für den Export von Fertig- und Halbfertigprodukten aus Entwicklungsländern und begünstigten Ländern in Industrieländer.
Diese Art von hohen Zollsenkungen und -befreiungen hat Chinas Außenhandelswachstum und industrieller Entwicklung einst enormen Auftrieb gegeben. Mit der allmählichen Verbesserung der wirtschaftlichen und internationalen Handelsposition Chinas haben sich jedoch immer mehr Länder und Regionen dazu entschlossen, China keine Zollpräferenzen mehr zu gewähren.
Veröffentlichungszeit: 24. November 2021