Auch die Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China hat kürzlich eine Mitteilung herausgegeben, in der es heißt, dass ab dem 1. Dezember 2021 das Ursprungszeugnis des Allgemeinen Präferenzsystems nicht mehr für Waren ausgestellt wird, die in EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Türkei, Ukraine und Liechtenstein.Es bestätigte die Nachricht, dass europäische Länder Chinas APS-Zollpräferenzbehandlung nicht länger gewähren.
Der vollständige Name des Generalisierten Präferenzsystems ist Generalisiertes Präferenzsystem.Es handelt sich um ein universelles, diskriminierungsfreies und nicht gegenseitiges Zollpräferenzsystem für den Export von Fertig- und Halbfabrikaten aus Entwicklungsländern und begünstigten Ländern in Industrieländern..
Diese Art der starken Zollsenkung und -befreiung hat Chinas Außenhandelswachstum und industrieller Entwicklung einst einen großen Schub verliehen.Mit der allmählichen Verbesserung des wirtschaftlichen und internationalen Handelsstatus Chinas haben jedoch immer mehr Länder und Regionen beschlossen, China keine Zollpräferenzen zu gewähren.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. November 2021